- 979 - 1257. Juni 24. Czeladz. Joh. b. Wladizl., Herz. von Oppeln, erlaubt dem Propste Heinrich und dem Konvente vom Kloster Miechow die beiden Dörfer Charzew (Chorzow) und Belobreze zu deutschem Rechte auszusetzen, wie solches einzelne Ritter im Lande des Herzogs haben. Z.: Gr. Ropprahtus, Kast. v. Teschen, Gr. Detco, Kast. von Ratibor, dom. Gottardus, Not., Jarozl. und Rasicha, Unterkammerer, dom. Bertold, Schatzmeister. Nakielski Miechov. p. 100 aus dem Or. zu Miechow, Heine I. 1010 Anm. l, aus dem Original des Hosp. zu Beuthen, an welchem ein zerbröckeltes Siegel des Herz. hängt, deutsche Uebersetzung bei Gramer, Chronik von Beuthen S. 340. Das Datum lautet: Datum in Czelatz in die b. Joh. bapt. (Juni 24) ab inc. dom. a. 1257 nono Kal. Jun. (Mai 24). Zwischen diesen beiden Daten hat man zu wählen und zu Gunsten des hinten noch angefügten Zusatzes sich zu entscheiden wird man um so weniger Veranlassung haben als auch die zweite Chorzow betreffende und gleichfalls aus Miechow stammende Urkunde vom Jahre 1299 (Heyne I. 1011, Anm. 1) einen gleichen Zusatz ganz am Ende hat, den man entschieden als irrthümlich ansehen muss, hier wie dort. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |